Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schneider Analysis
Südparkstraße 4a · AT-4614 Marchtrenk
gegenüber Unternehmern und Kaufleuten
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SCHNEIDER ANALYSIS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SCHNEIDER ANALYSIS mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde" genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SCHNEIDER ANALYSIS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§ 2 Leistungen von SCHNEIDER ANALYSIS, Bedingungen
(1) SCHNEIDER ANALYSIS erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen und Kaufleute, insbesondere im Bereich des Onlinemarketings, der Lead-/Anfragengenerierung und der Optimierung digitaler Vertriebsprozesse.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von SCHNEIDER ANALYSIS zu erbringen.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) SCHNEIDER ANALYSIS garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen SCHNEIDER ANALYSIS und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von SCHNEIDER ANALYSIS eine Auftragsbestätigung.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von SCHNEIDER ANALYSIS angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von SCHNEIDER ANALYSIS erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag zwischen SCHNEIDER ANALYSIS und dem Kunden hat die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit. Wird der Vertrag nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / Außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SCHNEIDER ANALYSIS beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SCHNEIDER ANALYSIS eingegangen ist und die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SCHNEIDER ANALYSIS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von SCHNEIDER ANALYSIS erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.
(2) Dies gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SCHNEIDER ANALYSIS nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte wird ausgeschlossen.
§ 8 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von SCHNEIDER ANALYSIS anderweitig eingeräumt.
§ 9 Haftung
(1) SCHNEIDER ANALYSIS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCHNEIDER ANALYSIS nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von SCHNEIDER ANALYSIS. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von SCHNEIDER ANALYSIS (derzeit Marchtrenk).
AGB Stand: Januar 2025
© Vervielfältigung verboten
Für Fragen zu den AGB wenden Sie sich bitte an: support@leads.cc